Die stellvertretende Ortsbeauftragte ist Leiterin des Stabes und vertritt den Ortsbeauftragten in dessen Abwesenheit.  

Sie ist für den inneren Dienst im Ortsverband und für die Ausbildung und Einsatzbereitschaft seines Stabes verantwortlich. Sie wird auf Vorschlag des Ortsbeauftragten durch den Landesbeauftragten schriftlich mit Urkunde berufen. Die stellvertretende Ortsbeauftragte kann wiederum durch den Ausbildungsbeauftragten vertreten werden.  


Im Einsatzfall ist die stellvertretende Ortsbeauftragte Leiterin des LuK-Stabes im Ortsverband. Sie stellt die Alarmierung, Nachalarmierung, Versorgung und Ablösung der Kräfte des Ortsverbandes sicher. Gleichzeitig hält sie Verbindung zum Anforderer und gegebenenfalls der übergeordneten Ebene in der THW-Struktur.  


Die stellvertretende Ortsbeauftragte koordiniert auch die Zusammenarbeit des Ortsverbandes mit der Jugendgruppe.